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Rechtswidrige Mahngebühren bei Hartz IV!

26. Januar 2012

 

Zur Beitreibung offener Forderungen – etwa aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden – bedienen sich die Jobcenter häufig des Forderungseinzuges   durch die Bundesagentur für Arbeit. Soweit die Regionalkassen der Bundesagentur Mahngebühren festgesetzt haben, ist dies unter Umständen rechtswidrig und sollte beanstandet werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unverbindlich unter unserer Rufnummer 039771/53265.

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